Aquarienfreunde Stellingen

    Wirbellosen- und Pflanzenbörse

  Börsendurchführungsbestimmung

1. Anbieter                                                                                                   

    Voraussetzung für die Börsenteilnahme ist die Mitgliedschaft im VDA.

    Die Anbieter verpflichten sich, ausschließlich selbst gezüchtete Wirbellose und Pflanzen zum Verkauf
anzubieten. Es darf erst verkauft werden wenn die Börse, nach dem letzten Vortrag, eröffnet wurde.

       E i n l a s s  f ü r  A n b i e t e r  1 0 . 0 0  U h r

2. Wirbellose und Pflanzen
Es dürfen nur Tiere angeboten werden, die augenscheinlich gesund, unverletzt und frei von Missbildungen sind. Die Farbe und Form hat der Art zu entsprechen. Junge Wirbellose müssen die festgelegten Mindestkörperlängen aufweisen (siehe Liste auf der Homepage). Angebotene Wasserpflanzen müssen submers (unter Wasser) kultiviert sein. Wirbellose und Pflanzen dürfen ausnahmslos nur in eigens dafür vorgesehenen Transportbeuteln oder Gläsern mit Kälte-, Wärme- und Sichtschutz vom Anbieter weitergegeben werden. Entsprechende Beutel und Tüten  werden vom Veranstalter angeboten.                                                                                               

3. Transport der Wirbellosen  
Damit die Tiere den Transfer ins neue Heim unbeschadet überstehen, müssen sie eine Festhaltemöglichkeit in den   Transportbeuteln oder Gläsern vorfinden. Dieses ist durch geeignete Gegenstände sicher zu stellen.

4. Wasser
Um unnötigen Stress für die Tiere zu vermeiden, ist das eigene Aquarienwasser (kein Leitungswasser) vom Anbieter      mitzubringen. In Hausbruch kommt das Leitungswasser mit ca. 30 KH aus der Leitung. Die Wassertemperatur

ist der jeweiligen Wirbellosenart entsprechend aufrecht zu halten und mit einem Thermometer zu kontrollieren. Heißes Wasser steht zur Verfügung. Eine ausreichende Wassermenge in den Aquarien ist zu gewährleisten.

5.  Aquarien
Der Veranstalter stellt nur Tische und Stromanschluss zur Verfügung. Auf den Tischen befinden sich Böcke zur Erhöhung der Aquarien. Saubere und gut durchsichtige Börsenaquarien, sowie deren Sauerstoffversorgung sind vom Anbieter mitzubringen, einige Aquarien können vom Veranstalter gestellt werden. Sie dürfen weder schräg noch quer aufgestellt werden sondern nur so, dass die gesamte Bodenfläche des Aquariums auf der Unterlage steht. Die Aquarien sollten beleuchtet werden (Skizze siehe Homepage). Die Aquarien dürfen nur von vorn und oben einsehbar sein. Zum Entnehmen der Tiere ist der rückwärtige Sichtschutz zu entfernen. Anbieter, die Wirbellose in Tüten anbieten, sollten die Tüten in mitgebrachte Aquarien stellen. Der Verkauf in Gläsern ist auch möglich. Die gewählte Variante des Anbietens muss mit dem Börsenwart bei der  Anmeldung abgestimmt werden. Es wird gebeten, nach  Börsenschluss das Wasser draußen zu entsorgen, sowie die Aquarien des Veranstalters und den Fußboden zu trocknen.

6. Abrechnung
Der Anbieter erhält vom Kunden direkt den Kaufpreis. Die Standgebühr errechnet sich aus der Aquarien – Verkaufsfrontlänge, die Preise hierfür sind beim Börsenwart zu erfragen.

7. Sonstiges
Der Börsenraum ist mit Parkett und Auslegware versehen, deshalb bitte äußerste Vorsicht beim Hantieren mit Wasser. Aquarien und Zubehör außer Futter und Medikamente dürfen im Rahmen des Flohmarktes verkauft werden.

Das Rauchen im Börsenraum ist nicht gestattet!

8. Einhaltung der Börsenbestimmung
Im Interesse der Tiere und Pflanzen bleiben Börsenanbieter, die einem oder mehreren Punkten der Börsenordnung oder -durchführungsbestimmung nicht entsprechen, solange von der Börse ausgeschlossen, bis alle Punkte zufrieden stellend erfüllt sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Veranstalter + Info: www.aquarienfreunde-stellingen.de