Aquarienfreunde Stellingen
Wirbellosen- und Pflanzenbörse
Börsendurchführungsbestimmung
1. Anbieter
Voraussetzung für die Börsenteilnahme ist die
Mitgliedschaft im VDA.
Die Anbieter verpflichten sich, ausschließlich selbst gezüchtete Wirbellose
und Pflanzen zum Verkauf
anzubieten. Es darf erst verkauft werden
wenn die Börse, nach dem letzten Vortrag, eröffnet wurde.
E i n l a s s f ü r A n b i e t e r 1 0 . 0 0 U h r
2. Wirbellose und Pflanzen
Es dürfen nur Tiere angeboten werden, die augenscheinlich gesund, unverletzt
und frei von Missbildungen sind. Die Farbe und Form hat der Art zu entsprechen.
Junge Wirbellose müssen die festgelegten Mindestkörperlängen aufweisen (siehe
Liste auf der Homepage). Angebotene Wasserpflanzen müssen submers
(unter Wasser) kultiviert sein. Wirbellose und
Pflanzen dürfen ausnahmslos nur in
eigens dafür vorgesehenen Transportbeuteln oder Gläsern mit Kälte-, Wärme- und
Sichtschutz vom Anbieter weitergegeben werden. Entsprechende Beutel und Tüten werden vom Veranstalter angeboten.
3. Transport der Wirbellosen
Damit die Tiere den Transfer
ins neue Heim unbeschadet überstehen, müssen sie eine Festhaltemöglichkeit in
den Transportbeuteln oder Gläsern vorfinden.
Dieses ist durch geeignete Gegenstände sicher zu stellen.
4. Wasser
Um unnötigen Stress für die Tiere zu
vermeiden, ist das eigene Aquarienwasser (kein Leitungswasser) vom Anbieter mitzubringen. In Hausbruch kommt das
Leitungswasser mit ca. 30 KH aus der Leitung. Die Wassertemperatur
ist der jeweiligen
Wirbellosenart entsprechend aufrecht zu halten und mit einem Thermometer zu
kontrollieren. Heißes Wasser steht zur Verfügung. Eine ausreichende Wassermenge
in den Aquarien ist zu gewährleisten.
5. Aquarien
Der Veranstalter stellt nur Tische
und Stromanschluss zur Verfügung. Auf den Tischen befinden sich Böcke zur
Erhöhung der Aquarien. Saubere und gut durchsichtige Börsenaquarien, sowie
deren Sauerstoffversorgung sind vom Anbieter mitzubringen, einige Aquarien
können vom Veranstalter gestellt werden. Sie dürfen weder schräg noch quer
aufgestellt werden sondern nur so, dass die gesamte Bodenfläche des Aquariums
auf der Unterlage steht. Die Aquarien sollten beleuchtet werden (Skizze siehe
Homepage). Die Aquarien dürfen nur von vorn und oben einsehbar sein. Zum
Entnehmen der Tiere ist der rückwärtige Sichtschutz zu entfernen. Anbieter, die
Wirbellose in Tüten anbieten, sollten die Tüten in mitgebrachte Aquarien
stellen. Der Verkauf in Gläsern ist auch möglich. Die gewählte Variante des
Anbietens muss mit dem Börsenwart bei der
Anmeldung abgestimmt werden. Es wird gebeten, nach Börsenschluss das Wasser draußen zu entsorgen,
sowie die Aquarien des Veranstalters und den Fußboden zu trocknen.
6. Abrechnung
Der Anbieter erhält vom Kunden direkt
den Kaufpreis. Die Standgebühr errechnet sich aus der Aquarien – Verkaufsfrontlänge,
die Preise hierfür sind beim Börsenwart zu erfragen.
7. Sonstiges
Der Börsenraum ist mit Parkett und
Auslegware versehen, deshalb bitte
äußerste Vorsicht beim Hantieren mit Wasser. Aquarien und Zubehör außer
Futter und Medikamente dürfen im Rahmen des Flohmarktes verkauft werden.
Das Rauchen im Börsenraum ist nicht gestattet!
8. Einhaltung der Börsenbestimmung
Im Interesse der Tiere und Pflanzen
bleiben Börsenanbieter, die einem oder mehreren Punkten der Börsenordnung oder
-durchführungsbestimmung nicht entsprechen, solange von der Börse
ausgeschlossen, bis alle Punkte zufrieden stellend erfüllt sind.

Veranstalter
+ Info: www.aquarienfreunde-stellingen.de